versand-office blog
Änderung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem 01.01.2019
Hiermit informieren wir Sie vorab über die Änderungen unser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in folgendem Punkt:Das im Jahr 2019 erworbene Paketvolumen, ist zum -erworbenen- Kaufpreis bis zum Ende eines Kalenderjahres nutzbar (aufzubrauchen). Ist das Guthaben nicht bis zum Ende des Kalenderjahres aufgebraucht und im neuen Kalenderjahr versendet, so wird Gostnorm AG die Differenz (zwischen altem und neuen Versandpreis) nach dem Versand in Rechnung stellen. Sollte bis Ablauf eines Kalenderjahres ein Restguthaben bestehen, wird dieses durch Gostnorm in einer Nachzahlung nach Versand in Rechnung gestellt.
30.10.2018
UPS Peak Season-Zuschlag vom 4. November - 22. Dezember 2018
UPS führt in
ausgewählten Ländern einen Peak Season-Zuschlag ein, welcher vom 4. November
bis 22. Dezember 2018 anfällt.
Der Zuschlag
gilt für Pakete, auf welche die folgenden Beschreibungen zutreffen:
Große Pakete:Ein Paket gilt als „Großes
Paket“, wenn die Gesamtabmessung 330 cm in Länge plus Umfang [Umfang = (2
x Breite) + (2 x Höhe)] überschreitet, jedoch unter der maximalen UPS
Abmessung von 419 cm liegt. Große Pakete werden mindestens mit einem
Gewicht von 40 kg in Rechnung gestellt. Zusätzlich wird ein Zuschlag für
Große Pakete erhoben. Pakete mit zusätzlicher
Handhabung:
Zusätzliche Handhabung trifft auf Folgendes zu: • Alle Artikel, die in
einem fremden Versandcontainer aus Metall oder Holz verpackt sind • Alle
zylindrischen Artikel (z. B. Fässer, Kanister, Eimer oder Reifen), die
nicht vollständig in eine Verpackung aus Wellpappe eingeschlossen sind •
Ab dem 6. August 2018: Jedes Paket, dessen längste Seite 100 cm oder die
zweitlängste Seite 76 cm übersteigt • Alle Pakete, deren Gewicht mehr
als 32 kg (70 lbs) beträgt • Jedes Paket in einer Sendung, dessen
durchschnittliches Paketgewicht größer als 32 kg (70 lbs) ist und das
Gewicht für jedes Paket im Herkunftsdokument oder dem verwendeten
automatisierten UPS Versandsystem nicht angegeben ist UPS behält sich
auch das Recht vor, die Gebühr für zusätzliche Handhabung für jedes
Paket, welches nach dem Ermessen von UPS zusätzliche Handhabung
erfordert, in Rechnung zu stellen. Unter Berücksichtigung der
zusätzlichen Handhabung unsererseits und potenzieller daraus
resultierender Verzögerungen bei der Weiterbearbeitung dieser Sendungen
gibt UPS keine Geld-zurück-Garantie für diese aus. UPS erstattet die
Versandgebühren daher nicht, wenn Sendungen, die zusätzlicher Handhabung
bedürfen, nicht zum für solche Sendungen üblichen Zeitpunkt zugestellt
werden.
08.10.2018
Unsere Lösung für große Packstücke
Die Sendung ist größer als 100cm?Das Versandgut hat eine ungewöhnliche Form?Sie möchten eine Palette versenden?--> Jetzt ist der Versand von genau solchen Packstücken über versand-office.de möglich. <---
09.08.2018
JETZT Einkaufen und Gewinnen!
Die 10.000-te erstellte Rechnung einer Bestellung oder Nachzahlung mit
der Rechnungsnummer GK180010000 übernimmt versand-office komplett für
Sie!
08.08.2018
Wichtige Mitteilung! Längste Seite 100cm ab 06.08.2018
Ab dem 6. August darf die längste Seite Ihre Paketes 100cm nicht überschreiten, ansonsten fällt ein Zuschlag für Zusätzliche Handhabung an.
12.07.2018
WIR sind jetzt auf Facebook zu finden!
Jetzt Fan werden!
10.07.2018
Probleme bei der Sendungserstellung
Liebe Kunden, aktuell kommt es, aufgrund einer Datenübertragung, zu Problemen bei der Sendungserstellung. Wir sind dabei, dass Problem zu beheben. Bitte versuchen Sie es später erneut!
09.07.2018
!NEWS! Schwierigkeiten bei DHL und Hermes
Ende einer Zusammenarbeit der Paketdienste mit dem Onlinehandel. Die Paketdienste DHL und Hermes können mit dem Wachstum und der Macht der großen Onlinehändler nicht mithalten.
05.07.2018
Neuerungen bei versand-office ab dem 18. Juni 2018
Neuigkeiten bei versand-office.de: 1. Neuer Versandservice: UPS Express worldwide2. Speicherung Ihrer Paketdaten
14.06.2018